Änderungen bei geringfügigen Beschäftigungen

Im Zusammenhang mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,- Euro zum 01.10.2022 wurden auch die Grenzen bei den sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen angepasst. Aus den 450,- Euro-Jobs werden zum 01.10.2022 520,- Euro-Jobs. Auch die Grenzen bei den sog. Midi-Jobs werden angehoben. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vom 01.10.2022 vor, wenn das daraus resultierende Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro liegt.

Es gibt aber auch sog. Bestandsschutzregeln für die Beschäftigungsverhältnisse, die bisher zwischen 450,01 und 520,00 Euro lagen. Zu dem komplexen Regelwerk haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung neue Richtlinien veröffentlicht.

Zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der IKK classic hatte die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf die Mitarbeiter/innen für Personalangelegenheiten von Innungsmitgliedern herzlich eingeladen.

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Referent Oliver Harmsen